Gründungsform & Rechtliches

Die Idee ist zukunftsträchtig, das Konzept durchdacht, verlässliche Partner sind gefunden: Gründe ich allein oder im Team? Erst einmal im Nebenberuf oder als Franchiseunternehmer? Und welche Rechtsform passt zu meinem Gründungsvorhaben? Welche lässt Raum für Wachstum und bietet gleichzeitig Rückhalt? Die Entscheidung zur Rechtsform hat finanzielle, steuerliche und natürlich rechtliche Auswirkungen. Faktoren, wie Haftung, Kapital, Steuerbelastung und Flexibilität von Gesellschaftsverhältnissen sind entscheidend.

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Gründungsformen

Welche Rechtsform passt zu meinem Gründungsvorhaben?
Hier geht es zum Rechtsform-Tool:

Bei dem Gedanken an eine Existenzgründung denken die meisten automatisch an die Neugründung eines Unternehmens. Jedoch gibt es viele verschiedene Gründungsformen:

  • Freiberufler*in
    In diesem Tätigkeitsfeld können Sie über die Form der Arbeitserbringung, den Arbeitsort und theoretisch auch über die Arbeitszeit selbst entscheiden. Sie arbeiten auf eigene Rechnung und tragen das wirtschaftliche Risiko der Selbstständigkeit.

  • Nebenberufliche Existenzgründung
    Hier haben Sie den Vorteil, dass Sie eine finanzielle Sicherheit durch die Einnahmen Ihres Hauptberufs haben. Somit haben Sie zwar die spannende Herausforderung der Gründung, können aber ohne Existenzangst arbeiten und natürlich auch ausprobieren. Zentrale Überlegungen sind hier sicherlich: Lassen sich Hauptberuf und Selbstständigkeit miteinander vereinbaren? Ist eine Gründung neben Ihrem Job laut Arbeitsvertrag überhaupt zulässig oder müssen Sie eine Erlaubnis Ihres Arbeitgebers einholen? Und stellen Sie sich auch die selbstkritische Frage, ob Sie ein gutes Zeitmanagement und Durchhaltevermögen für den Balanceakt zwischen Selbstständigkeit, Beruf und Privatleben mitbringen.

  • Subunternehmer*in
    Als Subunternehmer*in sind Sie im Grunde Selbstständige, die eine vertraglich vereinbarte Leistung zwar gegenüber einem ursprünglichen Auftraggeber, aber für den Hauptunternehmer erbringen. In vertraglicher Beziehung stehen Sie somit ausschließlich mit dem Hauptunternehmer und beziehen Teilaufträge von ihm. Gängig ist die Arbeit als Subunternehmer insbesondere im Dienstleistungsbereich. Vor allem am Anfang kann es von Vorteil sein, einem Unternehmen zuzuarbeiten.

  • Franchise-Nehmer*in
    Franchise bedeutet eine Kooperation mit einem Partner, der Ihnen sein Geschäftsmodell zur Verfügung stellt. Dabei können Sie von der Unterstützung des Partners profitieren, wie z. B. von der Bekanntheit einer Marke. Auf der anderen Seite haben Sie Verpflichtungen und können vom Unternehmenskonzept an sich kaum abweichen.

  • Unternehmensnachfolge
    Hierbei übernehmen Sie ein bereits bestehendes Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Unternehmensnachfolge.

  • Spin-Off
    Hier wird ein Teil eines Unternehmens ausgegliedert und zu einer selbstständigen Firma. 

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Rechtliches

Arbeitsrecht, Urheber- oder Patentrecht – die rechtlichen Aspekte bei einer Gründung sind umfangreich. Wir starten hier bewusst mit den Gründungsaspekten Markennennung, Schutz von Ideen und Einstellung von Mitarbeiter*innen und bauen diesen Themenbereich sukzessive aus. 

Markennennung

Den Markennamen sowie den Namen Ihres Unternehmens sollten Sie im Voraus mit dem für Wettbewerbsrecht zuständigen Justiziar der zuständigen IHK abklären. Eine solche Beratung ist meist kostenlos. Auf der Seite des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) können Sie selbst recherchieren, ob ein Name, den Sie in die engere Auswahl ziehen, bereits geschützt ist. Ist das nicht der Fall, können Sie online den Markenschutz beantragen.
Mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und Freiberufler*innen müssen in Deutschland diejenigen, die ein Unternehmen gründen, dieses in das Handelsregister eintragen lassen. Das Handelsregister hat als öffentliches Auskunftsverzeichnis in der Bundesrepublik einen besonderen und auch besonders hohen Stellenwert. Die abrufbaren Daten umfassen Bilanzen, Jahresabschlüsse und die Namen der zeichnungsberechtigten Personen eines Unternehmens – und durch eine Eintragung ins Handelsregister kann man auch seinen Firmennamen schützen.

Hier geht’s zum Deutschen Patent- und Markenamt

Eintragung in das Handelsregister 

Schutz von Ideen

Sie ist die Grundlage einer Gründung: Die Idee. Und doch kann man die Idee an sich nicht schützen lassen. Denn der Gesetzgeber will den kreativen Fortschritt fördern, der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit soll gelten. Es wird befürchtet, dass ein breitangelegter Ideenschutz zur Monopolisierung von geistigem Fortschritt führt.
Was jedoch nach Urheberrechtsgesetz geschützt ist, ist die auf der Idee beruhende Formgebung. Und dies allerdings nur soweit sie einen kreativen Gehalt hat. Das Patent-Gesetz schützt ausschließlich Erfindungen, die gewerblich nutzbar sind. Nach dem Markengesetz kann nur für Wort-, Bild- oder Hörzeichen Schutz beantragt werden, unter denen die Idee betrieben wird.
Um dem Ideenklau insoweit vorzubeugen, bleibt oftmals nur eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Damit eine solche, oft auch „Non Disclosure Agreement“ (NDA) genannte, Vereinbarung tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielt, ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert. Denn grundsätzlich gilt: Die Ideen sind frei, doch es gibt Möglichkeiten, weitestgehende Schutzmechanismen zu identifizieren und in Anspruch zu nehmen

Mitarbeiter*innen einstellen

Ein großer Schritt: Die Einstellung der ersten Mitarbeiter*innen. Wenn Anfragen, Aufträge, Arbeitsaufkommen und Umsatz stetig und nachhaltig wachsen, sollten Sie über Unterstützung durch Mitarbeiter*innen nachdenken.
Der Gesetzgeber gibt klare Regeln vor, die unbedingt eingehalten werden müssen - gerade, wenn es zu Streitigkeiten oder gar einer Gerichtsverhandlung kommt. So sollte der Vertrag immer die folgenden Punkte beinhalten:

  • Arbeitszeit

  • Überstunden/Freizeitausgleich

  • Urlaub

  • Name, Anschrift, Personendaten

  • Arbeitskleidung

  • Arbeitsplatzbeschreibung

  • Kündigungsfrist und Probezeit

Viele sind sich unsicher, ob ihr aufgesetzter Vertrag überhaupt vor Gericht standhalten würde. Deshalb ist es empfehlenswert, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Niederlegung des Vertrages zu beauftragen.
Ihre Mitarbeiter*innen müssen angemeldet werden, hierfür sind eine Betriebsnummer, eine Unfallversicherung und Sozialversicherung für den Mitarbeiter*innen notwendig. Bitten Sie Ihren Steuerberater um Unterstützung bei der Berechnung von Vergütung und Sozialabgaben sowie der Lohnabrechnung.

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Kontakte
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Tel.: +49 (0) 6221 9017-688 startercenter@rhein-neckar.ihk24.de

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