Finanzierung & Förderung

Kredit oder Bürgschaft, Wagnis- oder Beteiligungskapital? Welche Fördermittel stellt der Bund, welche das jeweilige Bundesland zur Verfügung? Schließt eine Förderung die andere aus? Licht in den Finanzierungs- und Förderdschungel bringt start-rhein-neckar.com. Weiterführende Beratung und Unterstützung bei den Anträgen bieten die Berater der Industrie- und Handelskammern, Banken und Start-up-Center.

Einen ersten Überblick über die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, erst von Seiten des Bundes, dann jeweils bundeslandspezifisch aufgesplittet, finden Sie hier: 

Kredite und Bürgschaften

BUND

Kredit

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld unterstützt Existenzgründungen und Festigung im Neben- und Vollerwerb bis zu 5 Jahren nach Gründung mit bis zu 100.000€ Kredit zur Einrichtung und zur Betreibung eines Unternehmens. Hierbei ist besonders, dass die KfW 80% des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank übernimmt. So erhalten Sie den Kredit meistens leichter.

Der ERP Gründerkredit – universell
ist für junge Unternehmer*innen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Der Kredit ist für Anschaffungen und laufende Kosten gedacht. Ein reduzierter Zinssatz, eine Rückzahlungszeit von bis zu 10 Jahren, sowie 2 tilgungsfreie Jahre zeichnen den Kredit aus. Bei diesem Kredit übernimmt die KfW 90% des Bankenrisikos.

Das ERP-Kapital
für Gründung eignet sich, wenn Eigenkapital vorhanden ist. Es handelt sich um ein Nachrangdarlehen.


Mikrofinanzierung

Wenn Sie bereits mit nur wenigen tausend Euro für Ihre Gründung zurechtkommen, sollten Sie die Mikrofinanzierung nutzen. Existenzgründer*innen mit geringerem Kapitalbedarf können sich mit dem Mikrokredit den Weg in die Selbstständigkeit finanzieren.

Gemäß EU-Definition ist bei gewerblichen Finanzierungen/ Krediten mit einem kleinvolumigen Betrag von 100 € bis maximal 25.000 € von ein Mikrokredit bzw. Mikrodarlehen die Rede. Die KfW Bank richtete 2006 mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Mikrofinanzfonds Deutschland ein. Gemeinsam mit der GLS Bank vergibt der Mikrofinanzfond Kredite über sogenannte Mikrofinanzinstitute. Auch einige deutsche Förderbanken bieten Mikrokredite für Existenzgründer*innen und Selbstständige an.

Die Aufnahme von Krediten soll nach und nach erfolgen. Je nach Bedarf kann ein Erstkredit einer kleineren Summe beantragt werden. Wenn dieser Kredit störungsfrei nach sechs Monaten getilgt wurde, kann ein weiterer Kredit aufgenommen werden. Das Gesamtvolumen der Kredite beträgt 25.000 €.

Wenden Sie sich an ein akkreditiertes Mikrofinanzinstitut.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Kredit

Über die L-Bank können Existenzgründer*innen in Baden-Württemberg eine zinsverbilligte (geförderte) Fremdfinanzierung für Vorhaben erhalten:

Die Startfinanzierung für Existenzgründer*innen bzw. Unternehmen, die seit maximal 5 Jahren am Markt tätig sind, sowie an Freiberufler*in oder an Gründer*innen bzw. Geschäftsführer*innen eines gewerblichen Unternehmens. Das Programm ist nicht geeignet für größere Unternehmen ab 250 Beschäftigte oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz.

Ob Startkapital, um ein Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, Modernisierungen nach der Gründungsphase, Investitionskosten oder zusätzliche Kreditsicherheiten: Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 200.000 € je Unternehmer*innen, insgesamt max. 800.000 € beträgt, ist dieses Förderdarlehen mit Zinsverbilligung inkl. 80 prozentiger Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank für Sie zu prüfen.

Die Gründungsfinanzierung richtet sich an Existenzgründer*innen bzw. Unternehmen, die seit maximal 5 Jahren am Markt tätig sind, sowie an Freiberufler*innen oder an Gründer*innen bzw. Geschäftsführer*innen eines gewerblichen Unternehmens in Baden-Württemberg. Nicht geeignet ist das Programm für größere Unternehmen ab 250 Beschäftigte oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz.

Ob Startkapital, um ein Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, Modernisierungen, Investitionskosten oder die Beteiligung an einem Unternehmen: Die Förderung besteht aus einem Förderdarlehen mit Zinsverbilligung / Tilgungszuschuss. Die Kredithöhe beträgt zwischen 5.000 € bis 5 Mio. Euro.

Bürgschaft

Die L-Bank bietet weiterhin verschiedene Bürgschaftsprogramme an. Die InnovFin 70 Bürgschaft, die Kombi-Bürgschaft (in Zusammenarbeit mit der MBG) und die individuelle Bürgschaft. Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg ist eine öffentlich geförderte Beteiligungsgesellschaft. Sie investiert in neu gegründete oder bestehende Unternehmen mit stillen und offenen Beteiligungen.


HESSEN

Kredit

Das Land Hessen unterstützt Selbstständige, Freiberufler*innen und Unternehmer*innen mit unterschiedlichsten Krediten.
Das Mikrodarlehen (MicroCrowd), das in den ersten 3 Jahren ab Existenzgründung beantragt werden kann und einen Kreditrahmen ab 3.000 € bis 35.000 € aufweist.

Den Innovationskredit Hessen für innovative Unternehmen (KMU und Mid-caps), welcher einen Kredit von 100.000 € bis 7,5 Mio. Euro hat.

Die Kredite von GuW Hessen Gründung und GuW Hessen Wachstum für Existenzgründung, Festigung, Arbeitsplatzbeschaffung und Betriebsmittel haben eine Höhe bis max. 1 Mio. Euro.

Bürgschaft

Über die Bürgschaftsbank Hessen BB H können Kredite bis maximal 1,25 Mio. Euro erworben werden. Über die BoB – Bürgschaft ohne Bank – Programm der BB H können Gründer*innen bis max. 3 Jahre 50.000 € bis 450.000 €, bei Nachfolge 50.000 € bis 650.000 € und etablierte Unternehmen 50.000 € bis 650.000 € (davon Betriebsmittel max. 300.000 €) leihen. Über die Landesbürgschaften können Kredite ab 1,25 Mio. Euro erhalten werden.

Das MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen stellt kleineren und mittleren Unternehmen in Hessen Kapital in Form von stillen Beteiligungen zur Verfügung. Im Investitionsfokus stehen hierbei Existenzgründer*innen und junge Unternehmen ebenso wie Firmen, die in ihrem Markt etabliert sind und über interessante Innovations- und Wachstumsperspektiven verfügen. In der Regel beteiligt sich die MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mit 150.000 € bis 1,5 Mio. Euro.


Rheinland-Pfalz

Kredit

Der zinsverbilligte ERP-Gründerkredit RLP richtet sich an Existenzgründer*innen, kleine und mittelständische Unternehmen in den ersten 5 Geschäftsjahren, Freiberufler*innen und Personen, die ein Unternehmen übernehmen wollen. Eine zinsverbilligte bzw. zinsgünstige Finanzierung bis zu 2 Mio. Euro und eine Betriebsmittelfinanzierung bis 500.000 € ist möglich. Eine flexible Laufzeit (bis zu 20 Jahre) mit optionalen tilgungsfreien Jahren kann vereinbart werden.

Bürgschaft

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz unterstützt kleine bis mittelständische Betriebe in Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung von z.B. Existenzgründung, Nachfolgefinanzierung, Betriebsmittelfinanzierung, Wachstumsfinanzierung, etc. Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz unterscheidet dabei zwischen unterschiedlichen Bürgschaften für unterschiedliche Bedürfnisse: Bürgschaft-Classic, Bürgschaft-Direkt, Bürgschaft-Express, Bürgschaft-Premium, Agrar-Bürgschaft, AgrarExpress-Bürgschaft. Weiterhin bietet sie eine MBG-Beteiligung und die Mikromezzaninbeteiligung an.


Wagnis- und Beteiligungskapital

Venture-Capital stellt keinen Kredit dar, sondern ist eher eine Form der Entwicklungshilfe für eine Unternehmensidee. Ein sogenannter Venture-Capitalist finanziert ein junges Unternehmen und riskiert dabei, dass das Unternehmen scheitern kann und er sein investiertes Geld verliert. Daher wählen Venture-Capitalists ihre Investments entsprechend bedacht aus.


BUND


Das Coparion Fonds Wagniskapital, das von der KfW und dem BMWi finanziert wird, unterstützt junge Technologieunternehmen mit überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial. Er finanziert allerdings erst ab Series A. Das heißt, dass Sie bereits erste Erfolge, wie gelungene Produkteinführung, Schüsselkunden oder nachhaltigen Umsatz präsentieren können.

Durch eine Mitgliedschaft im Deutsche Börse Venture Network erschließt sich Ihnen eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten ab circa 1 Mio. Euro. Über das Netzwerk des Verbundes können Sie Kontakte zu Kapitalgebern knüpfen und gezielt Investoren ansprechen.

Der High-Tech Gründerfonds ist das Wagniskapital für junge chancenreiche Technologieunternehmen. Dabei wird das Startkapital mit einer Kombination aus offener Beteiligung und Darlehen zur Verfügung gestellt.

Der Mikromezzaninfonds Deutschland ist eine Finanzierungmöglichkeit für Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Personen mit Migrationshintergrund geführt werden. Die maximale Beteiligungssumme liegt bei 50.000 €.


BADEN-WÜRTTEMBERG


Eine gemeinsame Finanzierung mit dem Hightech-Gründerfonds des Bundes ist der Seedfonds BW. Wenn sich der Hightech-Gründerfonds mit 500.000 € engagiert, stellt der Seedfonds BW zusätzlich maximal 100.000 € pro Finanzierungsrunde zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt in einer Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen. Die Investoren des Seedfonds BW sind das Land Baden-Württemberg, die L-Bank, die LBBW Venture und die MBG.

Für junge und innovative Unternehmer*innen bietet der VC Fonds Baden-Württemberg Venture Capital von der Seed- bis zur Start-up-Phase. Das Kapital stammt neben den VC Fonds BW von der MBG Baden-Württemberg. In den VC Fonds Baden-Württemberg investieren neben dem Land auch private Versicherungsunternehmen.

Die Erfolgstory des VC Fonds Baden-Württemberg soll mit dem Start-up BW Innovation Fonds weitergehen. Dieser Fonds, der sich noch in der Fundraising-Phase befindet, richtet sich an Start-ups aus den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie, digitale Transformation, Industrie 4.0 und Med Tech.

Der Landesfonds LEA Venturepartner wurde von der L-Bank unter Leitung des Wirtschaftsministeriums BW mit einem Zielvolumen von 50 Mio. Euro konzipiert. Die L-Bank ist der Ankerinvestor. Das Kapital wird zusätzlich aus der Privatwirtschaft gesammelt. Der Fonds wird von der Fondsmanagementgesellschaft LEA Partners GmbH betreut. Der Fonds richtet sich an innovative technologiestarke Start-ups.

Der Fonds LEA Mittelstandspartner wird ebenfalls von dieser Fondsmanagementgesellschaft betreut und hat den gleichen Technologiefokus wie der Venturepartner. Dieser Fonds unterstützt Unternehmen im Anschluss an die frühe Wachstumsphase bei der Eigenkapitalfinanzierung. Sein Volumen beträgt 200 Mio. Euro.


HESSEN


Die Fonds von Hessen Kapital stellen entsprechend den Bedürfnissen von Gründer*innen sowie kleinen und mittleren Unternehmen Kapital Mezzanine Mittel in Form von eigenkapitalähnlichen stillen Beteiligungen oder als offene Beteiligungen in Verbindung eines Anteilserwerbs zur Verfügung. 100.000 € - 1,5 Mio. Euro Kapital können mit einer stillen Beteiligung und bis zu 800.000 € bei einer offenen Beteiligung zur Verfügung gestellt werden.

Die Technologiefonds Hessen (TFH III) sind für mittelständische Unternehmen mit hoher Innovationskraft und ausgesprochen guten Wachstumsperspektiven gedacht. Dadurch werden diese Unternehmen zusätzlich mit offenem Beteiligungskapital finanziert. Im Fokus liegen Frühphaseninvestments und Innovationsvorhaben ebenso wie die Mitfinanzierung von Nachfolgeregelungen. Erfahrungsgemäß werden bis zu 1 Mio. Euro offen oder still finanziert.

Futury Venture Fonds
sind eine Kooperation zwischen erfahrenen institutionellen und privaten Investoren und dem Land Hessen. Sie bieten jungen Unternehmen eine Grundlage für weitere Entwicklungen. 500.000 € können offen oder still in der Regel finanziert werden. Über das Kombi-Programm können zwischen 100.000 € und 500.000 € geliehen werden. Dabei wird dreiviertel des Kredits mit Bürgschaft BB H und ein Viertel des Kredits als stille Beteiligung MBG H aufgenommen.


RHEINLAND-PFALZ


Junge wachstumsstarke Hightech-Unternehmen können sich mit Wagniskapital durch institutionelle Anleger oder informelle Investoren finanzieren.
Mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, welche Unternehmer*innen über unterschiedliche Tochtergesellschaften Beteiligungskapital in Form von Direkt-Beteiligungen und/oder typischen stillen Beteiligungen zur Verfügung stellt.

Der Verein Business Angels Rheinland-Pfalz e.V. unterstützt und berät junge Unternehmer*innen, stellt wichtige Kontakte über sein Business-Netzwerk her und investiert gegebenenfalls sein eigenes Kapital.

Mit dem Innovationsfonds Rheinland-Pfalz können kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen Wagniskapital in Form von offenen oder stillen Beteiligungen zu guten Konditionen erhalten.

Förderprogramme

BUND


Die
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist ein bundesweites, aber regional differenziertes Förderprogramm, das die Regionalpolitik der Länder steuert, mit dem europäischen Strukturfonds EFRE verkoppelt und in seiner Finanzkraft ergänzt. Diese Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt.

Gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur werden über die GRW gefördert. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen erbracht. Nur Vorhaben, die in den ausgewiesenen Fördergebieten durchgeführt werden, werden gefördert.

Das EXIST-Gründerstipendium fördert Studierende, Absolvierende und Wissenschaftler*innen aus Hochschule und außeruniversitären Forschungsinstituten. Um die Förderung zu erhalten sollte das Projekt ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Aussichten sein.

Den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit (Bund) können Arbeitslose, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, über die Agentur für Arbeit als einen Zuschuss bei der Gründung erhalten. Dieser Zuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf welche kein Rechtsanspruch besteht.

Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) vergrößert das Bundesministerium für Wirtschaft seinen Fokus auf Innovationsförderung marktnaher nichttechnischer Innovationen. In den Projekten kann neue Technologie eine große Rolle spielen, es ist aber nicht Grundvoraussetzung. Eine Neuartigkeit der Problemlösung ist vielmehr von Bedeutung. Der erste Förderaufruf Ende 2019 adressierte digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen. Der zweite Förderaufruf (2020) fokussiert sich auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen. Der dritte Aufruf soll voraussichtlich auf Innovationen mit hohem „Social Impact“ abzielen. Das Programm ist als Pilotförderprogramm angelegt. Für einen Zeitraum von 4 Jahren stehen ca. 25 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung erfolgen.


BADEN-WÜRTTEMBERG


Da vielen Gründer*innen besonders in der frühen Gründungsphase die nötige Finanzierung fehlt, werden viele Geschäftsideen nicht realisiert. Das Land stellt mit dem
Fördermittel Start-up BW Pre-Seed 14 Mio. Euro zur Verfügung. Neben der finanziellen Förderung werden die Start-ups von Partnern des Programms bei der Erstellung von Geschäftsmodellen und dem Aufbau ihrer Unternehmen unterstützt. Dieses Förderprogramm wird von der L-Bank unterstützt. Auf der Website der L-Bank finden Sie weitere detaillierte Informationen zu diesem Förderangebot.

Das Programm Start-up BW Pre-Seed wurde als Reaktion auf die Corona Pandemie zum Start-up BW Pro-Tect erweitert. Das Ziel des Förderprogrammes ist kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Es ermöglicht von der Krise betroffene Gründungen, die die erste Finanzierungsrunde bereits beendet haben, erneut einen zurückzahlbaren Zuschuss von bis zu 200.000 € zu beantragen.

Das Förderprogramm Junge Investoren richtet sich an junge wissenschaftliche Mitarbeiter*innen aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Akademien, die sich mit der Produktion und dem Vertrieb von innovativen Produkten oder Geschäftsmodellen selbständig machen wollen. Gefördert wird die Entwicklung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, welche mit einer von Ihnen entwickelten Software oder auf Ihrem technologischen Know-how beruhen.


HESSEN


Die
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist ein bundesweites, aber regional differenziertes Förderprogramm, das die Regionalpolitik der Länder steuert, mit dem europäischen Strukturfonds EFRE verkoppelt und in seiner Finanzkraft ergänzt. Diese Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt.

Gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur werden über die GRW gefördert. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen erbracht. Nur Vorhaben, die in den ausgewiesenen Fördergebieten durchgeführt werden, werden gefördert.

Fördergebiete in Hessen sind Werra Meißner (C-Fördergebiet), LK Waldeck-Frankenberg, LK Gießen, Vogelbergkreis und Teile vom LK Hersfeld-Rotenburg.

Für Unternehmen mit innovativen Produkten und Dienstleistungen gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten. Kleine und mittelständische Unternehmen, welche für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zusammenarbeiten oder mit Hochschulen kooperieren, können durch die LOEWE-Förderlinie passende Förderungen erhalten.

RHEINLAND-PFALZ

Verschieden Fördermittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen:

Der Aufstiegsbonus II richtet sich an Handwerksmeister*innen, die sich selbstständig machen wollen. Die Förderung wird auf Basis einer Meisterprüfung oder einer gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz und bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Förderung von Betriebsgründungen für Existenzgründungen in Rheinland-Pfalz:
Diese Förderung des Wirtschaftsministeriums ist für Existenzgründer*innen vor der Gründung gedacht. Die Kosten für Beratungsunternehmen werden durch das Programm bezuschusst.

Das Förderprogramm Startup innovativ für innovative, nicht-technologieorientierte Gründungen richtet sich an Menschen mit Geschäftsideen, welche zwar neue Technologien nutzen werden, aber nicht weiterentwickeln. Eine Anteilsfinanzierung im Zuge eines einmaligen Zuschusses ist möglich. Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 € und 100.000 €. Ausgewählt wird das zu fördernde Gründungsprojekt über einen Wettbewerb.

Crowdfunding

Mit dem Ziel, finanzielle Unterstützung für Projekte, Produkte, die Umsetzung von Geschäftsideen und vieles andere zu erhalten, werben Gründer*innen oder Unternehmen für ihre Geschäftsidee auf Crowdfunding-Plattformen im Internet. Geldgeber wählen unter allen Projekten aus, welches oder welche sie unterstützen möchten.

Nachdem das erforderliche Kapital zusammengekommen ist, erheben die Crowdfunding Plattformen von den Geldempfängern üblicherweise eine Gebühr. Gründer*innen, aber auch expandierende Unternehmen können per Crowdfunding Geldgeber für ihren Start in die Selbstständigkeit oder ein anderes Finanzierungsvorhaben finden.

Man unterscheidet zwischen vier Crowdfunding-Varianten:

Für karitative Projekte nutzen Sie am besten Donation-based Crowdfunding. Dieses entspricht dem online Fundraising vieler gemeinnütziger Organisationen und Vereine. Einige Plattformen bieten aber auch an, Spenden für Projekte zu sammeln, die einen gemeinwohlorientierten Zweck haben.

Über Reward-based Crowdfunding sind vor allem soziale, kulturelle, künstlerische oder ökologische Projekte finanzierbar. Um das notwendige Kapital für ein Gründungsprojekt zu bekommen, kann dies eine einfache, schnelle Lösung sein. Die Geldgeber bekommen als Gegenwert kein Geld, sondern ein ideelles „Dankeschön“ (reward). Dies kann zum Beispiel die Nennung auf der Website sein oder die Zusendung von Gütern.

Für innovative Unternehmen bietet sich das Crowdinvesting (Equity-based Crowdfunding) an. Dieses Crowdfunding richtet sich an Geldgeber, die sich am Erfolg des Unternehmens beteiligen wollen. Es ist vergleichbar mit dem Kauf bzw. dem Verkauf von Stammaktien an der Börse oder der Aufnahme von Risikokapital. Normalerweise handelt es sich dabei um stille Beteiligungen, Genussrechte oder um partiarische Nachrangdarlehen. Der Kapitalgeber erwartet einen Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens.

Eine Alternative zum Bankkredit ist Crowdlending. Dabei werden Darlehen zwischen Kreditnehmern und privaten Kreditgebern vermittelt. Dies ist vor allem eine Alternative für Personen, deren Kreditantrag bei einer Bank abgelehnt wurde, da keine Sicherheiten erforderlich sind.

Leasing

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Startercenter der IHK Rhein-Neckar
Tel.: +49 (0) 6221 9017-688 startercenter@rhein-neckar.ihk24.de

IHK/HWK-Starterzentren Rheinland-Pfalz
Tel.: +49 (0) 621 5904-0 service@pfalz.ihk24.de

IHK für Rheinhessen
Gründung und Förderung

Tel.: +49 (0) 6131 262-0 service@rheinhessen.ihk24.de

IHK Darmstadt Rhein Main Neckar Tel.: +49 (0) 6151 871-0 info@darmstadt.ihk.de