Steuern & versicherungen

Einkommenssteuer, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbe- und Lohnsteuer - die Liste steuerlicher Verpflichtungen ist lang, die der Versicherungen für Selbstständige ist nicht kürzer. Welche Steuern muss ich zahlen und welche Versicherungen sind für den Start in die Selbstständigkeit wirklich notwendig? Lassen Sie sich zu beiden Themen bereits zu Beginn Ihres Gründungsvorhabens und vor der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens professionell beraten.

steuern

Aus drei guten Gründen ist es wichtig, sich bereits vor dem Start in die Selbstständigkeit mit dem Thema Steuern zu beschäftigen:

  • Falls Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, führen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Je nach Unternehmen und Kundenkreis kann dies sinnvoll sein.

  • Da Sie eventuell schon vor der Gründung Büroeinrichtung, Waren oder Ähnliches kaufen, können Sie als Unternehmer*in die Vorsteuer geltend machen. Diese ist auf allen Belegen vermerkt, weswegen Sie diese gut aufbewahren sollten.

  • Bei der Wahl der Rechtsform müssen ebenfalls steuerliche Fragen geklärt werden. Bei der Berechnung des Einkommenssteuersatzes geht das Finanzamt im ersten Jahr von den Angaben aus, die Sie im Rahmen der steuerlichen Erfassung über Ihren erwarteten Gewinn gemacht haben. Das Finanzamt legt jährlich eine Summe fest, die Sie vierteljährlich als Vorauszahlung leisten müssen.


Auf Ihre Umsätze und Gewinne müssen Sie Steuern zahlen und Themen wie Buchhaltung und Jahresabschluss sind ständige Begleiter der Selbstständigkeit. Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin kann Sie professionell beraten und Ihnen viele Arbeiten abnehmen – von der Beratung einer geeigneten Rechtsform und die effiziente Nutzung einer digitalen Buchhaltungssoftware über die Umsatzsteuervoranmeldung bis zur qualifizierten betriebswirtschaftlichen Beratung.


Auch das Finanzamt teilt Ihnen nicht nur nach Bearbeitung des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“ Ihre Steuernummer, den Turnus der Umsatzsteuervoranmeldung und die Höhe der Steuervorauszahlungen mit, sondern hilft auch bei der Klärung steuerlicher Fragen. Allerdings kann das Finanzamt keine individuelle, tiefgehende Beratung leisten. Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft muss außerdem eine Bearbeitungsgebühr entrichtet werden.


„Wer zahlt wann?“ – einen ersten Überblick zum Thema Steuern finden Sie hier:

VERSICHERUNGEN


Welche Versicherungen kommen für Sie in Zukunft in Frage? Die Antwort ist für Ihre persönliche Absicherung ebenso wie für Ihre Finanz- und Liquiditätsplanung wichtig. Darüber hinaus müssen Sie notwendige betriebliche Versicherungen abschließen. Auch hier empfiehlt sich eine kompetente Beratung bei einer Gründungsberatung oder einem Versicherungsunternehmen.

Zu den wichtigsten Versicherungen zählen:

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung, die innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur beantragt werden muss.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Wenn Sie Ihrem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Einen Anspruch auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente hat ein Selbstständiger nur, wenn er freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

  • Betriebliche Versicherungen
    Es gibt viele verschiedene Versicherungen für Ihren Betrieb, wichtig ist, dass Sie im Voraus ausmachen, wo Ihre Hauptrisiken liegen.

  • Krankenversicherung
    Selbstständige können entweder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich über eine private Krankenversicherung absichern.

  • Künstlersozialkasse
    Selbstständige Künstler*innen und Publizisten*innen sind über die Künstlersozialkasse (KSK) renten-, kranken- und pflegeversichert.

  • Berufsständische Versorgungswerke
    Angehörige der verkammerten freien Berufe müssen sich in berufsständischen Versorgungswerken versichern.

  • Unfallversicherung
    Als Selbstständiger müssen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Sie ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Weiterführende Informationen unter: