Unternehmensnachfolge

Umsatz ab dem ersten Tag, das Unternehmen ist etabliert, das Team eingearbeitet: Die Übernahme und Nachfolge eines bestehenden Unternehmens ist oft ein langwieriger Prozess, der im Vergleich zur klassischen Existenzgründung viele Vorteile, aber auch Hürden mit sich bringt. Prüfen Sie deshalb das Unternehmen detailliert im Voraus und regeln Sie die Übergabe so systematisch und durchdacht, wie nur möglich. 

Bis 2020 werden sich Berechnungen zufolge bis zu 1.700 Firmen auf eine Unternehmensnachfolge in Rheinland-Pfalz vorbereiten, in Hessen sind es bis zu 11.500 Firmen und in Baden-Württemberg sogar 21.700 Firmen.

Quelle: Deutsche Unternehmerbörse Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen

Zentrale Fragen

  • Wollen Sie eine Unternehmensübernahme alleine wagen oder ziehen Sie einen auf Nachfolge spezialisierte Unternehmensberatung hinzu? Auch für die Beratungsleistungen stehen Fördermittel zur Verfügung.

  • Wie möchten Sie finanzieren? Haben Sie Kreditmöglichkeiten verglichen und selbstverständlich auch die Fördermöglichkeiten bei Unternehmensübernahmen?

  • Wieviel ist das Unternehmen wirklich wert? Haben Sie die Bilanzen der letzten drei Jahre genau überprüft?

  • Wie sind die Entwicklungschancen des Unternehmens? Wie sind Ihre Zielsetzungen für die nächsten 3-5 Jahre? Gehen die Mitarbeiter*innen, Kunden und Kundinnen sowie auch die Partner*innen und Subunternehmer*innen diesen Weg mit?

  • Wer unterstützt Sie beim Kauf? Gerade bei einer GmbH sind viele steuerrechtliche Aspekte zu beachten.

Bei der Unternehmensübergabe sind Prozesse und Strukturen bereits geschaffen. Es gilt, von der ersten Stunde an, unternehmerisches Denken und Können zu beweisen: Den bestehenden Kundenstamm weiterhin zufriedenzustellen und gleichzeitig neue Kunden zu gewinnen, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens ebenso wie die Arbeitsplätze langfristig zu sichern, gegebenenfalls Prozesse zu optimieren, die seit Jahren gelernt und festgefahren sind.

Die Gestaltungsmöglichkeiten einer Unternehmensnachfolge und -übergabe sind vielfältig und sollten auf jeden Fall mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder einem Unternehmensberater oder einer Unternehmensberaterin und der Familie besprochen werden – ganz gleich, ob es um eine familieninterne Nachfolge oder externe Nachfolgeregelung geht.

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Ein erster Überblick über die Formen der Unternehmensnachfolge:

  • Verkauf gegen Einmalzahlung – Der Käufer hat von Anfang an freie Verfügungsgewalt, der Verkäufer ist nicht abhängig von den unternehmerischen Geschicken seines Nachfolgers.

  • Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen, wie z. B. Rente oder Raten. Der Nachfolger zahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht in einem Betrag, sondern entrichtet ihn auf Basis von Rente, Raten oder einer dauernden Last über einen längeren Zeitraum. Der Vorteil für den Käufer: Er ist eventuell nicht auf eine Fremdfinanzierung angewiesen. Der Verkäufer ist in diesem Fall vom Erfolg seines Nachfolgers abhängig. Eine dauernde Last besteht aus wiederkehrenden Aufwendungen über einen Mindestzeitraum von zehn Jahren. Dauernde Lasten unterscheiden sich von Renten insbesondere dadurch, dass sie keine gleichmäßigen oder gleichbleibenden Leistungen voraussetzen. Sie können sich z.B. an der Umsatzhöhe des Unternehmens oder an den Lebenshaltungskosten des Verkäufers orientieren.

  • Unternehmensübergabe an Familienmitglieder durch Testament oder Erbvertrag.

  • Schrittweise Übertragung durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft kann sowohl an Familienmitglieder oder familienexterne Personen durch die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft erfolgen. Somit wird das Unternehmen in Etappen (Beteiligung am Betrieb, Mitgesellschafter) übergeben.

  • Verpachtung - Ist ein Unternehmer nicht oder noch nicht bereit, sein Unternehmen vollständig zu übergeben oder zu veräußern, ist es möglich, ein Unternehmen zu verpachten. Ein Vorteil: Beiden Parteien können laufende Einnahmen gesichert werden.

  • Vermietung – In der Regel werden hier dem Nachfolger die Betriebsräume zur Nutzung gegen Entgelt überlassen. Einrichtung und Maschinen werden in diesem Fall und im Unterschied zur Verpachtung vom Nachfolger gekauft.

  • Management-Buy-Out (MBO) – Gibt es keinen Nachfolger, kann ein Unternehmen an das eigene Management veräußert werden. Ein großer Vorteil für beide Seiten: Verkäufer und Käufer kennen sich, der Käufer oder die Käufer kennen das Unternehmen sehr gut und haben sich im Management des Unternehmens bereits bewährt. Nachteilig kann sein, dass durch lange Betriebszugehörigkeit weniger Innovationen im Unternehmen zu erwarten sind.

  • Management-Buy-In (MBI) – Wenn ein Unternehmen von externen Managern übernommen wird, kommen oftmals viele neue Impulse in das Unternehmen. Natürlich ist hier die Einarbeitungszeit des „neuen“ Managements deutlich länger als bei einem Management-Buy-Out. Wenn interne Manager nicht genügend Kapital einbringen können, ist auch eine Mischform aus Management-Buy-Out und Buy-In realisierbar.

  • Stiftung – Um ein Unternehmen, unabhängig von den Nachkommen zu erhalten, ist die Gründung einer Stiftung geeignet, denn eine Stiftung benötigt weder Eigentümer oder Gesellschafter. Die rechtliche Selbstständigkeit einer Stiftung ist in den §§ 80 - 88 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Das Stiftungsvermögen ist getrennt vom Vermögen des Stifters und dessen Nachkommen, die Erben sind von der Unternehmensnachfolge ausgeschlossen. Durch die Stiftung bleibt ein Unternehmen erhalten. Das Gesetz schreibt nur sehr wenig Zwingendes vor: Die Stiftung ist eine vielfältig ausgestaltbare Rechtsform.

  • Gang an die Börse (Going Public) – Hier wird die Einheit von Kapitaleigner und Geschäftsführung aufgelöst. Das kann die Regelung der Nachfolge oder auch die Suche nach einem geeigneten Nachfolger erleichtern. Eine Möglichkeit ist, das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Die Börseneinführung eines Unternehmens ist an Mindestvoraussetzungen geknüpft und ein langwieriger Prozess.

  • Kleine Aktiengesellschaft - Die Einordnung einer Gesellschaft als kleine AG erfolgt nicht anhand von Umsätzen oder Mitarbeiterzahlen, sondern aufgrund der Nichtteilhabe am Kapitalmarkt. Dabei ist sogar die Gründung einer Ein-Personen-AG möglich. Kleine Aktiengesellschaften unterliegen vereinfachten Bestimmungen.

Ausführliche Informationen und professionelle Beratung zum Thema Unternehmensnachfolge finden Sie bei den Industrie- und Handelskammern der Region:

Unternehmensförderung/Unternehmensrecht

Christian Schwöbel
Tel.: 06221 9017-679
christian.schwoebel@rhein-neckar.ihk24.de

Constanze Dräger-Maier
Tel.: 06221 9017-678
constanze.draeger-maier@rhein-neckar.ihk24.de

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