Forschungszulage für Gründer*innen?

August 2021
„Grundlagenforschung, Industrielle Forschung oder auch Experimentelle Forschung: Durch das Forschungszulagengesetz (01.01.2020) ergeben sich auch für Gründer*innen und neu gegründete Unternehmen interessante Möglichkeiten, ihre Ideen und deren Entwicklung vom Staat fördern zu lassen.

Interessant für Gründer*innen oder neu gegründete Unternehmen ist bei der neuen Forschungsförderung 

  • die industrielle Forschung, die planmäßiges oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln beinhaltet und
  • die experimentelle Entwicklung: Zu dieser zählen z.B. auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Gefördert werden die für das Forschungsvorhaben aufgewendeten Arbeitslöhne sowie die tatsächlich angefallenen Kosten. Und darunter fallen auch die Eigenleistungen von Einzelunternehmern, die unter bestimmten Voraussetzungen einen förderungsfähigen Ansatz von € 40,00 je nachgewiesener Arbeitsstunde für das Forschungsvorhaben bei 40 Arbeitsstunden / Woche beantragen können.

Die Besonderheiten dieser Forschungszulage: Sie kann rückwirkend für die Projekte beantragt werden, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden. Zudem gibt es keinerlei Vorgaben zu dem Entwicklungsthema oder dem technologischen der sogenannten F&E-Projekte.

Wie und wo diese Forschungszulage beantragt wird?
Gerne in unserer Kanzlei oder, wer sich selbst informieren möchte, bei der Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes.“
 
Jonas Golz, Unternehmensberater für digitale Prozesse
Digitalkanzlei Golz