Haftungsfalle Web-Auftritt: Take care of your content!

August 2021

Der erste Kontakt zwischen deinen Kund*innen und dir findet nicht immer persönlich statt. Meist informieren sich Interessenten über deine Webseite und Social-Media-Kanäle über dich und dein Angebot. Doch nicht nur Kund*innen, auch Mitbewerber oder gar Aufsichtsbehörden können deinen Online-Auftritt wahrnehmen. Super wichtig also, dass du hier keine Fehler machst.
Unser Expertentipp #1 lautet daher: Bring deine Datenschutzerklärung auf den aktuellen Stand (oder falls du noch keine hast, erstelle eine)! Inzwischen ist klar, dass auch Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DS-GVO) abgemahnt werden können. Und das kann richtig teuer werden. Daher solltest du zunächst deine Webseite analysieren und alle Prozesse identifizieren, die potenziell personenbezogene Daten verarbeiten. Hierunter fallen beispielsweise notwendige Cookies zum Betrieb der Webseite, Formulare und Eingabemasken, Tools wie YouTube oder Google Maps und natürlich allen voran, die beliebten Tracking Tools.

In einem weiteren Schritt ist dann für jeden herausgearbeiteten Verarbeitungsprozess einzeln zu beschreiben

  • zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage du die personenbezogenen Daten verarbeitest (also warum du diese erhebst, speicherst, verwendest, übermittelst, …) und ggf. was deine berechtigten Interessen sind (bei einer Verarbeitung nach Art. 6 DS-GVO)
  • ob die Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist und
  • wie lange die personenbezogenen Daten von dir aufbewahrt oder gespeichert werden.
Darüber hinaus müssen in deiner Datenschutzerklärung natürlich noch weitere Informationen bereitgestellt werden. Wir haben dir hier alles im Kurzüberblick dargestellt.
  • Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung? (Vermutlich dein Unternehmen, vertreten durch dich)
  • Hast du einen Datenschutzbeauftragten bestellt und wie kann man diesen erreichen?
  • Informationen über die Empfänger der personenbezogenen Daten (an welche Abteilungen werden diese weitergegeben? Ggf. kommen auch behördliche Stellen, wie etwa das Finanzamt in Betracht)
  • Findet eine Übermittlung in ein Drittland statt (z.B. in die USA)?
  • Hinweise auf die Betroffenenrechte und das Recht auf Beschwerde


Nachlesen kannst du das natürlich auch alles in Art. 13 DS-GVO (Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person).

Welche weiteren rechtlichen Anforderungen du bei der Gestaltung deiner Webseite und deiner Social-Media-Kanäle beachten solltest, haben wir dir auf unserer Webseite bereitgestellt. Gestalte deine Zukunft sicher!

Mehr Infos für Gründer gibts hier.

#AGB #Impressum #socialmedia #Markenrecht #IT-Verträge #onlinemarketing u.v.m.

Und bei weiteren Fragen kannst du dich gern direkt an uns wenden. Schreib einfach eine E-Mail an contact@morgenstern-legal.com.
 
Im Übrigen haben wir für Start-ups und Gründer spezielle Angebote. Nachfragen lohnt sich also.