Die Idee ist zukunftsträchtig, das Konzept durchdacht, verlässliche Partner sind gefunden: Gründe ich allein oder im Team? Erst einmal im Nebenberuf oder als Franchiseunternehmer? Und welche Rechtsform passt zu meinem Gründungsvorhaben? Welche lässt Raum für Wachstum und bietet gleichzeitig Rückhalt? Die Entscheidung zur Rechtsform hat finanzielle, steuerliche und natürlich rechtliche Auswirkungen. Faktoren, wie Haftung, Kapital, Steuerbelastung und Flexibilität von Gesellschaftsverhältnissen sind entscheidend.
Gründungsform & Rechtliches
Gründungsformen
Welche Rechtsform passt zu meinem Gründungsvorhaben?
Hier geht es zum Rechtsform-Tool:
Bei dem Gedanken an eine Existenzgründung denken die meisten automatisch an die Neugründung eines Unternehmens.
Jedoch gibt es viele verschiedene Gründungsformen:
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- Freiberufler:in Hierzu ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich – vielmehr handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit mit besonderer Qualifikation;dazu gehören typischerweise Berufe, die auf wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Basis beruhen, sowie eine Liste anerkannter Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Architekten.Weiteres findest du hier
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- Nebenberufliche Existenzgründung Hier hast du den Vorteil, dass du eine finanzielle Sicherheit durch die Einnahmen Ihres Hauptberufs haben. Somit hast du zwar die spannende Herausforderung der Gründung, können aber ohne Existenzangst arbeiten und natürlich auch ausprobieren. Zentrale Überlegungen sind hier sicherlich: Lassen sich Hauptberuf und Selbstständigkeit miteinander vereinbaren? Ist eine Gründung neben dem Job laut Arbeitsvertrag überhaupt zulässig oder müsstest du eine Erlaubnis deines Arbeitgebers/ Arbeitgeberin einholen? Und stell dir auch die selbstkritische Frage, ob du ein gutes Zeitmanagement und Durchhaltevermögen für den Balanceakt zwischen Selbstständigkeit, Beruf und Privatleben mitbringen.
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- Subunternehmer:in Als Subunternehmer:in bist du im Grunde eine selbstständige Person, die eine vertraglich vereinbarte Leistung zwar gegenüber einem ursprünglichen Auftraggebenden, aber für den Hauptunternehmer erbringen. In vertraglicher Beziehung stehst du somit ausschließlich mit dem Hauptunternehmenden und beziehen Teilaufträge von ihm. Gängig ist die Arbeit als Subunternehmer insbesondere im Dienstleistungsbereich. Vor allem am Anfang kann es von Vorteil sein, einem Unternehmen zuzuarbeiten.
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- Franchise-Nehmer:in Franchise bedeutet eine Kooperation mit einem Partnerunternehmen, der ihnen sein Geschäftsmodell zur Verfügung stellt. Dabei kannst du von der Unterstützung des Partners profitieren, wie z. B. von der Bekanntheit einer Marke. Auf der anderen Seite hast du Verpflichtungen und können vom Unternehmenskonzept an sich kaum abweichen.
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- Unternehmensnachfolge Hierbei übernimmst du ein bereits bestehendes Unternehmen. Weitere Informationen findest du auf der Seite Unternehmensnachfolge
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- Spin-Off Hier wird ein Teil eines Unternehmens ausgegliedert und zu einer selbstständigen Firma.
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Weitere InformationenRechtliches
Arbeitsrecht, Urheber- oder Patentrecht – die rechtlichen Aspekte bei einer Gründung sind umfangreich. Wir starten hier bewusst mit den Gründungsaspekten Markennennung, Schutz von Ideen und Einstellung von Mitarbeiter:innen und bauen diesen Themenbereich sukzessive aus.

Markennennung
Den Markennamen sowie den Namen deines Unternehmens solltest du im Voraus mit dem für Wettbewerbsrecht zuständigen Justiziar der zuständigen IHK abklären. Eine solche Beratung ist meist kostenlos. Auf der Seite des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) kannst du selbst recherchieren, ob ein Name, den du in die engere Auswahl ziehst, bereits geschützt ist. Ist das nicht der Fall, kannst du online den Markenschutz beantragen. Mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und Freiberufler:innen müssen in Deutschland diejenigen, die ein Unternehmen gründen, dieses in das Handelsregister eintragen lassen. Das Handelsregister hat als öffentliches Auskunftsverzeichnis in der Bundesrepublik einen besonderen und auch besonders hohen Stellenwert. Die abrufbaren Daten umfassen Bilanzen, Jahresabschlüsse und die Namen der zeichnungsberechtigten Personen eines Unternehmens – und durch eine Eintragung ins Handelsregister kann man auch seinen Firmennamen schützen.
Hier geht’s zum Deutschen Patent- und Markenamt Eintragung in das Handelsregister
Schutz von Ideen
Sie ist die Grundlage einer Gründung: Die Idee. Und doch kann man die Idee an sich nicht schützen lassen. Denn der Gesetzgeber will den kreativen Fortschritt fördern, der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit soll gelten. Es wird befürchtet, dass ein breitangelegter Ideenschutz zur Monopolisierung von geistigem Fortschritt führt.
Was jedoch nach Urheberrechtsgesetz geschützt ist, ist die auf der Idee beruhende Formgebung. Und dies allerdings nur soweit sie einen kreativen Gehalt hat. Das Patent-Gesetz schützt ausschließlich Erfindungen, die gewerblich nutzbar sind. Nach dem Markengesetz kann nur für Wort-, Bild- oder Hörzeichen Schutz beantragt werden, unter denen die Idee betrieben wird.
Um dem Ideenklau insoweit vorzubeugen, bleibt oftmals nur eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Damit eine solche, oft auch „Non Disclosure Agreement“ (NDA) genannte Vereinbarung, tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielt, ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert. Denn grundsätzlich gilt: Die Ideen sind frei, doch es gibt Möglichkeiten, weitestgehende Schutzmechanismen zu identifizieren und in Anspruch zu nehmen
Mitarbeiter:innen einstellen
Ein großer Schritt: Die Einstellung der ersten Mitarbeiter:innen. Wenn Anfragen, Aufträge, Arbeitsaufkommen und Umsatz stetig und nachhaltig wachsen, solltest du über Unterstützung durch Mitarbeiter:innen nachdenken.
Der Gesetzgeber gibt klare Regeln vor, die unbedingt eingehalten werden müssen – gerade, wenn es zu Streitigkeiten oder gar einer Gerichtsverhandlung kommt. So sollte der Vertrag immer die folgenden Punkte beinhalten:
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- Arbeitszeit
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- Überstunden/Freizeitausgleich
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- Urlaub
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- Name, Anschrift, Personendaten
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- Arbeitskleidung
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- Arbeitsplatzbeschreibung
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- Kündigungsfrist und Probezeit
Viele sind sich unsicher, ob ihr aufgesetzter Vertrag überhaupt vor Gericht standhalten würde. Deshalb ist es empfehlenswert, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Niederlegung des Vertrages zu beauftragen.
Ihre Mitarbeiter:innen müssen angemeldet werden, hierfür sind eine Betriebsnummer, eine Unfallversicherung und Sozialversicherung für den Mitarbeiter:innen notwendig. Bitte deinen Steuerberater um Unterstützung bei der Berechnung von Vergütung und Sozialabgaben sowie der Lohnabrechnung.

