Freie Berufe
Gründung im Freien Beruf – was ist zu beachten?
Keine Gewerbeanmeldung nötig
Freiberufler:innen melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an – eine Gewerbeanmeldung entfällt. Das spart bürokratischen Aufwand.
Besondere Regelungen bei Steuern
Freie Berufe unterliegen meist nicht der Gewerbesteuer, dafür aber der Einkommens- und ggf. Umsatzsteuer. Eine Rücksprache mit dem Steuerberater hilft, die richtige Einstufung zu klären – gerade bei Mischformen.
Sozialversicherung & Kammerpflicht
Einige Freie Berufe unterliegen der Pflichtmitgliedschaft in Kammern oder Versorgungswerken (z. B. Ärzt:innen, Architekt:innen, Anwält:innen). Andere können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) absichern oder sind komplett eigenverantwortlich.
Kontakte
Julia Miller
Institut für Freie Berufe
Leiterin Team Gründungsberatung
+49 (0) 911 23 565‐23

