Freie Berufe

Gründen mit Expertise: Selbstständig arbeiten mit persönlicher Verantwortung und fachlicher Freiheit.

Gründung im Freien Beruf – was ist zu beachten?

Keine Gewerbe­anmeldung nötig

Freiberufler:innen melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an – eine Gewerbeanmeldung entfällt. Das spart bürokratischen Aufwand.

Besondere Regelungen bei Steuern

Freie Berufe unterliegen meist nicht der Gewerbe­steuer, dafür aber der Einkommens- und ggf. Umsatzsteuer. Eine Rücksprache mit dem Steuerberater hilft, die richtige Einstufung zu klären – gerade bei Mischformen.

Sozialversicherung & Kammerpflicht

Einige Freie Berufe unterliegen der Pflicht­­mitgliedschaft in Kammern oder Versorgungs­werken (z. B. Ärzt:innen, Architekt:innen, Anwält:innen). Andere können sich über die Künstler­sozialkasse (KSK) absichern oder sind komplett eigen­verantwortlich.

Kontakte

Julia Miller

Institut für Freie Berufe
Leiterin Team Gründungsberatung

+49 (0) 911 23 565‐23

Landesverbände der Freien Berufe

Die IHKs sind Partner der Gründungs­werkstätten

Ein Abend
5 Stunden

Wir laden dich zu unserem kostenfreien Gründungsevent in der Metropolregion Rhein-Neckar ein.