Wie wichtig ist Steuerwissen schon vor der Gründung?
Sehr wichtig! Denn noch vor dem ersten Verkauf oder Auftrag können steuerliche Entscheidungen viel ausmachen.
Zum Beispiel: Wer sich für die Kleinunternehmerregelung entscheidet, muss keine Umsatzsteuer ausweisen – das kann Kund:innen ansprechen oder auch abschrecken.
Auch vorab getätigte Käufe – wie Büromöbel oder Technik – können als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern Rechnungen korrekt aufbewahrt werden. Daher: von Anfang an gut vorbereitet sein!
Welche Steuern fallen überhaupt an – und wann?
Gründer:innen müssen sich früh mit Umsatzsteuer, Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer auseinandersetzen.
Mit der Anmeldung beim Finanzamt (über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) erfolgt die Einordnung und Festsetzung erster Vorauszahlungen. Die Höhe basiert auf geschätzten Gewinnen – und beeinflusst Deine Liquiditätsplanung direkt.
Auch die Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH …) hat steuerliche Auswirkungen.
Wer hilft mir bei steuerlichen Fragen?
Das Finanzamt bietet allgemeine Auskünfte – aber keine tiefgehende Beratung.
Hier kommt der oder die Steuerberater:in ins Spiel: Von der Rechtsformwahl, über die Einrichtung einer digitalen Buchführung, bis zur Unterstützung bei Jahresabschlüssen und Umsatzsteuervoranmeldungen – professionelle Unterstützung spart Zeit, Geld und Nerven.
Tipp: Es gibt Förderprogramme, die die Steuerberatung in der Gründungsphase bezuschussen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenSteuerüberblick
Was ist der Unterschied zwischen persönliche und betriebliche Steuern
Persönliche Steuern betreffen Ihre individuelle Steuerpflicht als Gründer:in – also beispielsweise die Einkommensteuer, die Sie auf Ihren Unternehmensgewinn zahlen, oder die Kirchensteuer, sofern Sie einer Kirche angehören. Diese Abgaben richten sich nach Ihrem persönlichen Einkommen und sind unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens. Als Einzelunternehmer:in tragen Sie die Steuerlast direkt, bei Kapitalgesellschaften wird sie über das Gehalt oder die Gewinnausschüttung wirksam.
Tipp: Behalte frühzeitig den Überblick über Deine privaten Steuern – plane Rücklagen ein und nutze ggf. die Unterstützung durch eine:n Steuerberater:in, um böse Überraschungen beim Jahresabschluss zu vermeiden.
Betriebliche Steuern fallen direkt im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit an. Dazu zählen z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer. Diese Steuern sind an Meldefristen und Zahlungsverpflichtungen gebunden und müssen regelmäßig ans Finanzamt abgeführt werden. Sie sind ein zentrales Thema bei der Finanzplanung und sollten von Anfang an strukturiert gehandhabt werden.
Tipp: Verwende ein digitales Buchhaltungs- oder Steuerprogramm – viele Lösungen helfen Dir automatisch, betriebliche Steuern korrekt zu erfassen, Fristen im Blick zu behalten und Dokumente sauber abzulegen.
Wer selbstständig tätig ist und für seine Leistungen oder Lieferungen Geld verlangt (ab einem Jahresumsatz von 25.000€ ), muss dafür Umsatzsteuer berechnen.
i.d.R. zum 10. des Folgemonats nach einem Vorauszahlungszeitraum (Monat oder Quartal); die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für die Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen kann auf Antrag um einen Monat verlängert werden (hier erfahren Sie mehr).
Unternehmerinnen und Unternehmer (natürliche Personen)
vierteljährliche Vorauszahlung;
Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres
GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, Genossenschaft
vierteljährliche Vorauszahlung; Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres
alle Gewerbetreibende aus Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen (ausgenommen: Freie Berufe und Landwirtschaft)
vierteljährliche Vorauszahlung; Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres
erwerbstätige Angehörige der evangelischen oder katholischen Kirche
vierteljährliche Vorauszahlung; Steuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres
Jede umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin bzw. jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer (Ausnahmen: z.B. Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und Anwender der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG)
bei Entrichtung der Umsatzsteuer (s.o.)
Die Lohnsteuer ist keine Steuer eigener Art, sondern eine Art der Einkommensteuer; Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt wird oder nicht.
je nach Zeitraum der Lohnzahlung (wöchentlich, monatlich)
Persönliche Absicherung – Deine Basis für Sicherheit
Krankenversicherung:
Als Selbstständige:r wählst Du zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile – Beratung ist hier entscheidend.
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Wenn Du durch Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht arbeiten könntest, schützt eine BU-Versicherung Deine Existenz mit einer monatlichen Rente.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung:
Innerhalb von drei Monaten nach Gründungsstart kannst Du dich bei der Agentur für Arbeit freiwillig absichern – eine wichtige Option bei unsicherem Geschäftsverlauf.
Tipp für Kreative:
Die Künstlersozialkasse bietet vergünstigten Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen.
Betriebliche Versicherungen – Schutz für Dein Unternehmen
Betriebshaftpflicht & Berufshaftpflicht:
Unverzichtbar bei Dienstleistungen oder Publikumsverkehr – diese Versicherungen schützen bei Personen- oder Sachschäden.
Sach- & Inhaltsversicherung:
Schütze Deine Ausstattung (Technik, Mobiliar, Lager) vor Risiken wie Feuer, Diebstahl oder Wasser.
Rechtsschutzversicherung:
Ob Vertragsstreit oder Mahnverfahren – mit einer betrieblichen Rechtsschutzversicherung bleibst Du handlungsfähig.
Unfallversicherung:
Die gesetzliche Unfallversicherung wird über die zuständige Berufsgenossenschaft abgewickelt und ist für viele Branchen Pflicht.
Branchen- oder berufsspezifisch: Was sonst noch wichtig ist
Berufsständische Versorgungswerke:
Pflicht für bestimmte freie Berufe wie Anwält:innen, Ärzt:innen oder Architekt:innen. Sie ersetzen in diesen Fällen die gesetzliche Rentenversicherung.
Versicherungsbedarf richtig einschätzen:
Nicht jede Versicherung ist in jeder Branche gleich wichtig. Holen Sie sich professionelle Beratung bei Gründungszentren, Versicherungsfachleuten oder über Ihre IHK – etwa bei einem kostenfreien Erstgespräch.

